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Das Wetter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlung von Stadtführungen
Veranstaltung touristischer Programme
Verkauf von Tickets


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Stadtführungen

1. Allgemein

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

2. Buchung

Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung des Vermittlers erfolgt in schriftlicher Form. Mit dem Versand der Buchungsbestätigungen über die Vermittlung einer Führung an den Besteller und den Gästeführer mit den Buchungsdaten und den ladungsfähigen Adressen der Vertragspartner ist das Vermittlungsgeschäft erfolgreich abgeschlossen.

3. Teilnehmerzahl

Eine Mindestteilnehmerzahl für Stadtführungen gibt es nicht. Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß liegt bei 30 Teilnehmern. Bei innerstädtischen Fahrradführungen liegt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe bei 17 Personen.
Bei Überschreitung der angegebenen maximalen Teilnehmerzahl wird ein Zuschlag in Höhe des vereinbarten Grundhonorars der Führung berechnet. Bei Stadtführungen nur per Bus wird ein Gästeführer pro Bus eingesetzt.

4. Zahlungsweise

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Tag der Führung direkt beim Gästeführer bar in vollem Umfang. Eine Quittung wird ausgestellt. Wenn der Besteller zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen sollte, sind diese ebenso in bar vor Ort zu zahlen. Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Führungspreis enthalten.
Sofern Rechnungsstellung gewünscht wird, muss dieses bereits in der Buchung schriftlich vereinbart werden.

5. Wartezeit

Verspätungen sind dem Gästeführer vom Besteller unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen.
Der Gästeführer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit geht die verstrichene Wartezeit zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Besteller und Gästeführer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 20,00 € als zusätzliches Honorar berechnet. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers.

6. Stornierung

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Bestellers werden folgende Kosten angesetzt:
Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der vermittelten Führung und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, werden 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Führung wird das Honorar in voller Höhe fällig.
Bleibt der Besteller am Tag der gebuchten Leistung der Führung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Gästeführer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird das im Vertrag vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Bestellers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.
Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Gästeführer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Bestellers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Urheberrecht

Film- und Tonaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Gästeführer zulässig. Eine Veröffentlichung des Materials (z.B. im Internet) ist nicht gestattet.

8. Mitwirkungspflicht des Bestellers

Der Besteller ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und Schäden oder Störungen zu vermeiden.
Mögliche Beanstandungen sind dem Gästeführer unverzüglich anzuzeigen. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

9. Haftung

Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Durch die Mitgliedschaft im Gästeführerteam Münster und Münsterland e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen dazu unter www.bvgd.org.

10. Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen AGB bestimmt oder schriftlich zwischen Besteller und Gästeführer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und dem Gästeführer ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Münster.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Passagen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

12. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Der Besteller erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung touristischer Programme

1. Stornofristen

Stornoaufträge werden von Stadt Lupe Münster nur in schriftlicher Form während der Bürozeiten Mo-Do, 9.30-18.00 Uhr, Fr 9.30-13.00 Uhr entgegengenommen und bearbeitet. Die Stornofristen beziehen sich auf diese Arbeitstage; Samstage, Sonntage und Feiertage bleiben unberücksichtigt.

2. Stornierung eines Pauschalprogramms mit mehreren Leistungen, von Teilen eines Pauschalprogramms oder Stornierung gebuchter Teilnehmer aus einem Pauschalprogramm

Im Falle der Stornierung eines gebuchten Programms bis 21 Arbeitstage (Mo-Fr) vor dem Termin des Programms wird eine Planungspauschale von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Bei späterer Stornierung des kompletten Pauschalprogramms, von Teilen eines Pauschalprogramms oder der Stornierung gebuchter Teilnehmer gelten folgende Fristen:
Liegen zwischen dem Tag der Stornierung und dem Termin des Programms

  • 20 bis 10 Arbeitstage, werden Ihnen 40% des Endpreises in Rechnung gestellt.
  • 9 bis 4 Arbeitstage, werden Ihnen 60% des Endpreises in Rechnung gestellt.

Bei weniger als vier Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle des Nichterscheinens wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3. Sonderfristen Stornierung eines gebuchten Programms mit nur einer Leistung
und Teilnahmebedingungen


a. Mieträder ohne Anlieferung und Abholung

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens vier volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur drei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als drei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

b. Mieträder incl. Anlieferung und Abholung

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung und Abholung der Räder zu dem in einer Buchung genannten Zeitpunkt erfolgt. Der Lieferant wartet bei Anlieferung darüber hinaus maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Falls der Lieferant aufgrund von Anschlussterminen die Wartezeit nicht verlängern kann, werden die Räder mit einem Zahlenschloss gesichert am Treffpunkt abgestellt und gelten damit als geliefert.
Den Zahlencode erfragen die Gäste dann bei ihrer Ankunft telefonisch.
Bei unterschiedlichen Anlieferungs- und Abholungsorten gilt:
Falls von den am Treffpunkt bereitgestellten Rädern nicht alle genutzt werden und der Lieferant zur Abholung der dort verbliebenen Räder eine Zusatzfahrt absolvieren muss, werden die entstehenden Fahrtkosten zusätzlich berechnet. Bei Abholung der Räder nach 19:00 Uhr werden pro angefangener Stunde 35,00 € zusätzlich berechnet: bei Abholung zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr: 35,00 €, zwischen 20:00 und 21:00 Uhr: 70,00 € etc.

c. Busgestellung

Im Falle der Stornierung einer gebuchten Busgestellung bis 21 Arbeitstage (Mo-Fr) vor dem Termin wird eine Planungspauschale von 10% des Endpreises in Rechnung gestellt.

Liegen zwischen dem Tag der Stornierung und dem Termin der gebuchten Busgestellung

  • 20 bis 10 Arbeitstage, werden Ihnen 60% des Endpreises in Rechnung gestellt.
  • 9 bis 4 Arbeitstage, werden Ihnen 80% des Endpreises in Rechnung gestellt.

Bei weniger als vier Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin der gebuchten Busgestellung und im Falle des Nichterscheinens wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sind in einer Buchung mehrere Fahrten enthalten, gilt als Termin der gebuchten Busgestellung der erste Fahrttermin der Gesamtbuchung.

d. Bogenschießen

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens 14 volle Tage liegen.
Liegen nur acht Tage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als acht Tagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

e. Kanutour

Unser Kooperationspartner ist ein Outdoor-Veranstalter und somit gibt es für ihn kein schlechtes Wetter! Die gebuchten Touren finden auch bei Regen statt, eine Stornierung aus diesem Grund ist nicht kostenfrei möglich. Sollte es jedoch aus Sicherheitsgründen nötig sein, die Tour abzusagen (wie z.B. bei Hochwasser, starkem Gewitter o. ä.), werden wir versuchen, Ihnen ein Alternativprogramm aufzuzeigen.

Paddeltouren erfolgen immer auf eigene Gefahr und unter Ausschluss der Haftung für den Veranstalter. Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung des Materials. Das Material muss pünktlich und in sauberem Zustand zurückgegeben werden. Sollte der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Veranstalter berechtigt, dem Mieter den Schaden in Rechnung zu stellen. Für die Bergung eines liegengelassenen Bootes auf der Werse werden die entstehenden Kosten von mindestens 50,00 € berechnet. Der Zeitpunkt der Materialübergabe kann sich in seltenen Fällen verzögern, da sich nicht alle vorherigen Termin exakt festlegen lassen, daraus ergeben sich keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter.Mieter, die vorsätzlich gegen allgemeine Umweltregeln verstoßen, müssen die Tour mit sofortiger Wirkung abbrechen - eine Rückerstattung erfolgt nicht. Alkohol- und Drogenverbot besteht vor und während der Kanutour! Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen dürfen nicht an der Kanutour teilnehmen - eine Rückerstattung erfolgt nicht. Der angebotene Radtransport ist kostenlos, daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Außerdem können nur Standardräder kostenlos transportiert werden - keine Tandems, Liegeräder und Räder mit festen Anbauten wie Fahrradkoffer usw.

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für den Mieter dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens 14 volle Tage liegen.
Liegen nur acht volle Arbeitstage dazwischen, werden 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als acht Tagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

f. Planwagenfahrt

Im Falle der Stornierung einer gebuchten Planwagenfahrt bis 21 Arbeitstage (Mo-Fr) vor dem Termin wird eine Planungspauschale von 10% des Endpreises in Rechnung gestellt.

Liegen zwischen dem Tag der Stornierung und dem Termin des gebuchten Programms

  • 20 bis 10 Arbeitstage, werden Ihnen 60% des Endpreises in Rechnung gestellt.
  • 9 bis 4 Arbeitstage, werden Ihnen 80% des Endpreises in Rechnung gestellt.

Bei weniger als vier Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des gebuchten Programms und im Falle des Nichterscheinens wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sind in einer Buchung mehrere Fahrten enthalten, gilt als Termin des gebuchten Programms der erste Fahrttermin der Gesamtbuchung.
Eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden. Planwagenfahrten unter Vorbehalt der Tiergesundheit!

g. Stadtrallye

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

  • GPS-Rallye Schatzjäger

    Die Rückgabe aller geliehenen GPS-Geräte sowie aller geliehenen Utensilien erfolgt zum verbindlich vereinbarten Zeitpunkt. Das Copyright für die Aufgabenbögen liegt bei der Stadt Lupe Münster; jegliche Vervielfältigung ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
    Bei verspäteter Rückgabe wird pro Gerät und Tag ein Betrag von 50,00 € erhoben; falls verspätet zurückgegebene Geräte für andere Einsätze gebucht waren, werden mögliche Schadenersatzansprüche anderer Kunden geltend gemacht.

    Werden Geräte defekt zurückgegeben oder erfolgt keine Rückgabe, wird pro Gerät ein Betrag von 100,00 € in Rechnung gestellt.

    Bei nicht vollständiger Rückgabe der weiteren Utensilien (Aufgabenbogen, Klemmbrett, Folienschreiber) zur vereinbarten Zeit wird wie folgt berechnet:

    • fehlender Aufgabenbogen:
      1 Bogen: 20,00 €, 2 Bögen: 50,00 €, bei mehr als 2 Bögen: pro Stück 50,00 €
    • fehlendes Klemmbrett:
      pro Klemmbrett 5,00 €
    • fehlender Folienschreiber:
      pro Schreiber 3,00 €

    Rückgabe der GPS-Geräte und Utensilien sowie Übergabe des Schatzes grundsätzlich möglich:
    Mo - Fr bis 18:00 Uhr, Sa bis 16:00 Uhr.
    Im Zeitraum der Skulptur.Projekte 2017 (10.06.-01.10.2017) ist samstags die Rückgabe nur bis 13:00 Uhr möglich.

    Die Rückgabefrist für alle geliehenen GPS-Geräte sowie aller geliehenen Utensilien wird bei jeder Buchung verbindlich mitgeteilt.

h. Krimi + Quiz

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens sechs volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur fünf bis drei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als drei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

i. Segway Fun-Sightseeing-Tour

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen.
Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

Sicherheitsregeln:

  • Für die Nutzung des Segway müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Sie müssen sich die Segway Sicherheits-DVD ansehen oder an der Sicherheitseinweisung teilgenommen haben.
  • Sie müssen einen Fahrradhelm tragen.
  • Lassen Sie sich umfassend in die Handhabung des Segway einweisen. Erst nach vollständiger Einweisung dürfen Sie das Segway fahren.
  • Erst auf das Segway aufsteigen, wenn das Signalkreuz in der Mitte komplett aufleuchtet. Während der Fahrt nicht absteigen.
  • Beide Füße auf der Segway-Plattform lassen. Die Drucksensoren müssen belastet werden. Das Mindestgewicht ist 45 kg, Höchstgewicht des Fahrers ca. 118 kg.
  • Beide Hände am Lenker lassen; nicht freihändig fahren.
  • Vorsichtig mit dem Oberkörper nach vorn beugen bis das Segway sich in Bewegung setzt. Zum Bremsen den Oberkörper vorsichtig nach hinten verlagern.
  • Schritttempo fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann/zur Vorderfrau lassen.
  • Bei der Segway Tour/dem Parcours ist im vorgesehenen Bereich zu fahren.
  • Dem Segway-Instructor des Veranstalters und dessen Anweisungen ist während der Tour Folge zu leisten.
  • Nach Abschluss der Tour/des Parcours ist das Segway zurückzugeben.
  • Bei rot blinkenden Lichtern oder beim Rütteln der Plattform hat der Fahrer das Segway sofort zu bremsen und zu verlassen. Es kann zu einer Sicherheitsabschaltung kommen.

Haftungsausschluss:
Die Benutzung der Segways, das Betreten eines Segway-Parcours und der dortige Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Die Benutzung des Parcours und die Teilnahme an der Tour ist nur für denjenigen gestattet, der diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat.
Segway und der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von Segways entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch Segway oder den Veranstalter und durch seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch Segway oder den Veranstalter und seine Mitarbeiter verschuldet sind.
Jeder Benutzer der Segways trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder durch das von ihm gesteuerte Segway verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Benutzung der Segways ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Bei der Benutzung der Segways ist den Anweisungen der Segway-Mitarbeiter Folge zu leisten.
Fotos, die vom Veranstalter auf den Touren gemacht werden, können, falls dem nicht schriftlich widersprochen wird, zu Werbezwecken oder auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht werden.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung enstehen, oder dadurch entstehen, dass Anweisungen des Veranstalters, des Segway-Instructors oder der Mitarbeiter nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen. Für Schäden am Segway haftet der Fahrer mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 €.
Gegen einen Mehrpreis von 5,00 € pro Tag und Segway, der vor Antritt der Fahrt zu entrichten ist, besteht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung auszuschließen, sofern ein Schaden nicht vorsätzlich verursacht wird. Damit werden auch so genannte Bagatellschäden abgedeckt.
Hinweis: Wir empfehlen den TeilnehmerInnen zu prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung auch für Schäden an gemieteten Fahrzeugen aufkommt.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist nur mit zugelassenen Segways erlaubt. Dafür ist das Mitführen der Mofa-Prüfbescheinigung bzw. des Führerscheins erforderlich. Jeder Teilnehmer muss einen Helm tragen.

j. Rikschafahrt

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Zahl der Rikschas; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich.

k. Auftritt historischer Figur

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

l. Ballonfahrt

Nachdem ein Termin mit dem Piloten vereinbart wurde, rufen Sie diesen bitte – soweit nicht anders vereinbart – für Ihre Abendfahrt am gleichen Tag und für Ihre Morgenfahrt am Vortag jeweils gegen 12:00 Uhr an. Zu diesem Zeitpunkt liegen in den meisten Fällen genügend Wetterinformationen vor, um zu entscheiden, ob die Starts wie vorgesehen durchgeführt werden können.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie den Piloten bitte mindestens 36 Stunden vor Ihrem Fahrtermin, damit Ihre Buchung nicht verfällt. Eine rechtzeitige Terminverschiebung ist kein Problem. Bei Stornierung Ihrer Ballonfahrt fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € pro Person an. Nach Absprache mit dem Piloten sind Ihre Tickets übertragbar.
Tragen Sie zur Ballonfahrt unempfindliche Kleidung, lange Hosen sowie feste Schuhe, die den Knöchel schützen. Ziehen Sie sich so an, als wollten Sie wandern, also nicht zu warm. Der Ballon fährt mit dem Wind und der Brenner strahlt sehr viel Hitze nach unten ab. Im Sommer wie auch im Winter empfinden Sie die Temperaturen in der Luft wärmer als am Boden. Eine Kopfbedeckung gegen die Hitze vom Brenner ist, vor allem im Sommer, zu empfehlen. Denken Sie bitte auch daran, dass die Wiesen im Sommer morgens häufig sehr feucht sind.
Foto-, Film- und Videogeräte dürfen im Korb mitgeführt werden. Sie selbst tragen aber die Verantwortung für die stoßsichere Verwahrung während des Fahrbetriebes. Eine Versicherung gegen Schäden ist nicht möglich.
Das Mindestalter für Passagiere ist 10 Jahre, die Mindestgröße ist 1,30 m. Nach oben gibt es keine Altersgrenze, aber Sie sollten unbedingt körperlich fit sein. Der größte Teil der Ballonlandungen ist absolut sanft; ein etwas härteres Aufsetzen des Ballonkorbes ist aber nicht immer völlig auszuschließen. Sie brauchen für eine Ballonfahrt nicht schwindelfrei zu sein; es gibt im Korb kein Höhenempfinden.
Beim Ballonfahren ist die Korbbesatzung eine Mannschaft, bei der jeder mit anfasst. Der Ballonführer und seine Helfer werden Sie anweisen. Allen Anweisungen des Ballonführers während der Fahrt ist unbedingt Folge zu leisten. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Korb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen Füßen und Knien leicht in die Hocke. Nach der Landung verlassen Sie erst dann den Korb, wenn der Ballonführer Sie dazu auffordert.

Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrt bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihre Ballonfahrt ein (ca. 3 Stunden).

4. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Siemer + Szymanski GbR. Der Versand der Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Tickets an Kunden/Besteller durch Stadt Lupe Münster e.V.

1. Sonderbestimmungen für den Kartenverkauf im Internet


1.1. Vertragsschluss

Das von Stadt Lupe Münster e.V. verwendete Online-Shop-System ist so eingerichtet, dass sämtliche über das Internet noch verfügbaren Karten angezeigt werden. Auf diese Weise unterbreitet Stadt Lupe Münster e.V. ein Angebot zum verbindlichen Vertragsschluss. Dieses Angebot wird vom Besteller angenommen, indem er die Ticketbestellung nach Fertigstellung absendet. Mit der Verarbeitung durch den Server ist der Vertrag zustande gekommen. Einer gesonderten Bestätigung der Bestellung durch Stadt Lupe Münster e.V. bedarf es für den Vertragsschluss nicht. Gleichwohl versendet der Shop unverzüglich eine E-Mail mit den eingegangenen Daten der Bestellung an die bekannt gegebene elektronische Adresse.

1.2. Umtausch, Umbuchung, Stornierung

Es ist nicht möglich, im Moment der Bestellung für den Kunden verbindlich gebuchte Tickets wieder zu stornieren, umzutauschen oder umzubuchen. Auf die Verbindlichkeit einer Bestellung wird während des Bestellvorgangs deutlich hingewiesen.

Wichtiger Hinweis:
Nach § 312 b III Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt die Ticketbestellung im Internet nicht den Regeln über Fernabsatzverträge. Es besteht daher kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Alle Bestellungen sind daher endgültig und verbindlich; ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ist ausgeschlossen.
Das heißt, soweit Stadt Lupe Münster e.V. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt, insbesondere Ticketverkauf für Veranstaltungen in diesem Bereich und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

2. Allgemeine Bestimmungen

Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen regeln jeden Ticketverkauf unabhängig davon, ob er im Internet oder auf sonstige Weise zustande kommt. Grundsätzlich sind Tickets nicht personalisiert und somit übertragbar.

2.1. Zahlungsmodalitäten

Tickets können im Büro der Stadt Lupe Münster e.V. bar oder per EC-Kartenzahlung, an anderen Verkaufsstellen nur in bar bezahlt werden; im Internet erfolgt die Bezahlung nur per Überweisung nach Rechnungsstellung.
Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Stadt Lupe Münster e.V. Verloren gegangene Tickets werden nicht ersetzt.

2.2. Rücknahme von Tickets

Die Rücknahme von Tickets ist ausgeschlossen. Fehler von Stadt Lupe Münster e.V. bei der Ausführung von Bestellungen werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen korrigiert.

2.3. Absage von Veranstaltungen

Stadt Lupe Münster e.V. behält sich vor, Führungen bei Erkrankung von GästeführerInnen abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen.
Tickets behalten bei einer Terminverlegung ihre Gültigkeit; eine Erstattung ist auf Fälle beschränkt, in denen dem Kunden die Wahrnehmung des neuen Termins unzumutbar ist.
Bei Absage einer Führung werden die Ticketpreise gegen Vorlage der Original-Tickets erstattet.

2.4. Umbuchung von Segway-Touren bei witterungsbedingtem Ausfall eines Termins

Stadt Lupe Münster e.V. behält sich vor, Segway-Touren aufgrund von Starkregen, Sturm/Orkan, Schnee und Glatteis beim Tourstart abzusagen. Tickets behalten ihren Wert und können auf einen anderen freien Termin umgebucht werden.

2.5. Teilnahmebedingungen für Segway-Touren

Sicherheitsregeln:

  • Für die Nutzung des Segway müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Sie müssen sich die Segway Sicherheits-DVD ansehen oder an der Sicherheitseinweisung teilgenommen haben.
  • Sie müssen einen Fahrradhelm tragen.
  • Lassen Sie sich umfassend in die Handhabung des Segway einweisen. Erst nach vollständiger Einweisung dürfen Sie das Segway fahren.
  • Erst auf das Segway aufsteigen, wenn das Signalkreuz in der Mitte komplett aufleuchtet. Während der Fahrt nicht absteigen.
  • Beide Füße auf der Segway-Plattform lassen. Die Drucksensoren müssen belastet werden. Das Mindestgewicht ist 45 kg, Höchstgewicht des Fahrers ca. 118 kg.
  • Beide Hände am Lenker lassen; nicht freihändig fahren.
  • Vorsichtig mit dem Oberkörper nach vorn beugen bis das Segway sich in Bewegung setzt. Zum Bremsen den Oberkörper vorsichtig nach hinten verlagern.
  • Schritttempo fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann/zur Vorderfrau lassen.
  • Bei der Segway Tour/dem Parcours ist im vorgesehenen Bereich zu fahren.
  • Dem Segway-Instructor des Veranstalters und dessen Anweisungen ist während der Tour Folge zu leisten.
  • Nach Abschluss der Tour/des Parcours ist das Segway zurückzugeben.
  • Bei rot blinkenden Lichtern oder beim Rütteln der Plattform hat der Fahrer das Segway sofort zu bremsen und zu verlassen. Es kann zu einer Sicherheitsabschaltung kommen.

Haftungsausschluss:
Die Benutzung der Segways, das Betreten eines Segway-Parcours und der dortige Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Die Benutzung des Parcours und die Teilnahme an der Tour ist nur für denjenigen gestattet, der diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat.
Segway und der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von Segways entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch Segway oder den Veranstalter und durch seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch Segway oder den Veranstalter und seine Mitarbeiter verschuldet sind.
Jeder Benutzer der Segways trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder durch das von ihm gesteuerte Segway verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Benutzung der Segways ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Bei der Benutzung der Segways ist den Anweisungen der Segway-Mitarbeiter Folge zu leisten.
Fotos, die vom Veranstalter auf den Touren gemacht werden, können, falls dem nicht schriftlich widersprochen wird, zu Werbezwecken oder auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht werden.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung enstehen, oder dadurch entstehen, dass Anweisungen des Veranstalters, des Segway-Instructors oder der Mitarbeiter nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen. Für Schäden am Segway haftet der Fahrer mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 €.
Gegen einen Mehrpreis von 5,00 € pro Tag und Segway, der vor Antritt der Fahrt zu entrichten ist, besteht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung auszuschließen, sofern ein Schaden nicht vorsätzlich verursacht wird. Damit werden auch so genannte Bagatellschäden abgedeckt.
Hinweis: Wir empfehlen den TeilnehmerInnen zu prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung auch für Schäden an gemieteten Fahrzeugen aufkommt.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist nur mit zugelassenen Segways erlaubt. Dafür ist das Mitführen der Mofa-Prüfbescheinigung bzw. des Führerscheins erforderlich. Jeder Teilnehmer muss einen Helm tragen.

3. Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen AGB bestimmt ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und Stadt Lupe Münster e.V. ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Münster.

4. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Passagen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des Ganzen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

5. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

Letzte Aktualisierung: 23.03.2019


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